Einwilligung zur Datenverarbeitung

Schulen dürfen gemäß der derzeit gültigen Rechtsverordnung (VO-DV-I) Bild-, Video, – und Tonaufzeichnungen nur mit Einwilligung der Betroffenen vornehmen und verarbeiten. Um dieser Verordnung zu entsprechen haben wir für jede Schülerin und jeden Schüler unserer Schule durch die Eltern eine entsprechende Einwilligung unterschreiben lassen. In Zukunft soll diese Einwilligung bereits zur Schulanmeldung eingeholt werden und ist dann – sofern diese nicht widerrufen wird – bis zum Ende der Grundschulzeit an unserer Schule gültig.

Die Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Ausdrucken ist hier zu finden.

Eine Hilfe zum Ausfüllen mit Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie hier.